Im Umwelt-Tipp stellt der BUND Naturschutz in München (BN) das richtige Werkzeug für das Herbstlaub vor: Laubrechen und Besen. Laubbläser und Laubsauger sind abzulehnen.
Für das Rechen von Laub eignet sich ein breiter Laubrechen besonders gut. Er hat weiche Zinken und ist trotzdem stabil. Die Arbeit geht damit schnell: Ein Rechenzug reicht aus, um eine ausreichende Menge von Blättern zusammenzurechen. Grasrechen sind für diese Arbeit hingegen nicht geeignet: Sie verhaken sich, piksen Laub auf und sind nicht effektiv. Für Gehwege eignet sich auch ein breiter Besen.
Abzuraten ist von Laubbläsern und Laubsaugern. Die Geräte erreichen Geräuschpegel bis zu 15 dB(A), was ungefähr der Lautstärke eines Presslufthammers entspricht. Schon 85 dB(A) können Hörschäden verursachen. Zudem verbrauchen die Motoren viel Energie und blasen große Mengen an Schadstoffen in die Luft. 200 Mal so viele unverbrannte Kohlenwasserstoffe wie ein PKW mit geregeltem Katalysator stößt ein Laubbläser aus. Zusätzlich wird krebserregender Feinstaub, der von Reifen, Bremsen und Dieselruß stammt und sich am Boden abgesetzt hat, von Straßen und Wegen erneut aufgewirbelt.
Doch nicht nur den Menschen schaden die röhrenden Maschinen: Den Tieren der Bodenschicht, die wichtige ökologische Funktionen übernehmen, lassen Laubbläser & Co keine Chance. Sie werden verblasen oder mit eingesaugtem Laub zerhäckselt. Selbst kleine Igel können von einem Laubsauger verschluckt werden. Tiere, die überleben, finden sich in einem zerstörten Lebensraum wieder. Denn neben den Blättern werden lockerer Oberboden, Humusteile und kleine Pflanzenreste gleich gründlich mitentfernt. Aufgrund all dieser Auswirkungen rät auch das Umweltbundesamt vom Einsatz dieser Geräte ab.
„Laubbläser sind schädlich für Mensch und Natur und sie bringen weniger Nutzen als Schaden mit sich. Auch wenn es unglaublich klingt: Gerade bei kleineren und mittleren Flächen geht die Arbeit mit dem Besen oder dem Laubrechen sogar deutlich schneller“, erläutert Christian Hierneis, Vorsitzender des BN in München. „Wenn dabei das eine oder andere Blatt auf dem Rasen liegen bleibt, ist das sogar von Vorteil. Eine lockere Laubschicht auf dem Rasen ist für Kleintiere und Insekten sehr wichtig und düngt die Böden auf natürliche Weise.“
Übrigens ist das Benutzen der Geräte nur zu gesetzlich geregelten Zeiten zulässig. Vor neun Uhr morgens, zwischen 13 und 15 Uhr sowie sonntags dürfen die Geräte in Wohngegenden nicht betrieben werden.
Mehr Informationen zum Thema Laubbläser und ein Faltblatt mit den wichtigsten Informationen gibt es auf der BN-Homepage www.bn-muenchen.de oder am BN Service-Telefon: Tel. 089 / 51 56 76 – 0, Mo – Fr: 9:00 – 12.30 Uhr, Di & Do zusätzl.: 13.30 – 17.00 Uhr